Impressum

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Gesetzliche Anbieterkennung:

Venandi GmbH
diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Jäger, Herrn Thomas Warmuth

August-Prell-Straße 28
40885 Ratingen
Deutschland

Telefon: 02129-945014
E-Mail: info@venandi.de
USt-IdNr.: DE319667815

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichtes Düsseldorf
Handelsregisternummer HRB 84252




Wir sind seit 01.10.2018 Mitglied der Initiative "FairCommerce".
Nähere Informationen hierzu finden Sie unter www.fair-commerce.de.

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PPWR & Stretchfolie – kurz und verständlich

Die PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation, Verordnung (EU) 2025/40) ist die neue EU-Verpackungsverordnung. Sie legt europaweit einheitliche Anforderungen an Verpackungen fest – mit Fokus auf Recyclingfähigkeit, Rezyklateinsatz, Minimierung und Transparenz in der Lieferkette. Viele Detailvorgaben werden in den kommenden Jahren noch durch weitere EU-Rechtsakte konkretisiert.

Für wen ist das relevant?

Wir beliefern ausschließlich B2B-Kunden mit Transportverpackungen und Verpackungsmaterialien. Auch in diesem Bereich wird PPWR zunehmend wichtig, weil Unternehmen ihre Verpackungen und Materialien künftig häufiger bewerten, dokumentieren und nachweisen müssen.

Transportverpackungen: Stretchfolie und Umreifungsband zur Ladeeinheitensicherung

Stretchfolie und Umreifungsband werden zur Ladeeinheitensicherung eingesetzt: Sie stabilisieren Waren für Lagerung und Transport und schützen zusätzlich vor äußeren Einflüssen. In der PPWR werden Palettenumhüllungen und Umreifungsbänder als Industrieverpackungen eingeordnet und sind von der 100%-Mehrwegquote ausgenommen.

Hinweis: Stretchfolie gilt dabei als flexibles Verpackungsmaterial, da die endgültige Form erst beim Umwickeln der Palette entsteht.

Die wichtigsten Termine (Zeitstrahl)
  • 22.01.2025: Veröffentlichung der PPWR (Verordnung (EU) 2025/40)
  • 11.02.2025: Inkrafttreten (formell gültig)
  • 12.08.2026: Start der Anwendung erster Anforderungen (u. a. Stoffanforderungen wie PFAS-Grenzwerte; je nach Rolle auch Dokumentationsthemen)
  • Mitte 2027: Einrichtung eines nationalen Herstellerregisters in jedem EU-Mitgliedstaat
  • 01.01.2030: Großer Meilenstein: u. a. Recyclingfähigkeit (mind. 70%), Design-for-Recycling, Rezyklatanteile für Kunststoffverpackungen (je nach Kategorie), Minimierung/Volumen sowie max. 50% Leerraum für Sammel-, Transport- und E-Commerce-Verpackungen
Welche Unterlagen stellen wir B2B-Kunden bereit?

Als Lieferant unterstützen wir unsere Kunden mit den erforderlichen Produktinformationen zur Einordnung und Dokumentation in der Lieferkette. Typische Unterlagen sind technische Datenblätter / Spezifikationen, die wir auf Anfrage bereitstellen.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Da einzelne Detailvorgaben noch konkretisiert werden, können sich Anforderungen je nach Verpackungsart und Rolle in der Lieferkette weiter präzisieren.